Gewerkschaften
Gewerkschaften, Organisationen lohn- oder gehaltsabhängiger Arbeitnehmer,
die das Ziel einer bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mglieder
in allen Bereichen der Gesellschaft, v.a. auf wirtschaftl. und sozialem
Gebiet, verfolgen.
Allgemeines:
In Wirtschaftssystemen, die demokratisch verfaßt und ­p; auf dem
Prinzip des Privateigentums an den Produktionsmitteln aufbauend ­p; marktwirtschaftlich
strukturiert sind, treten die Gewerkschaften als unabhängige Arbeitnehmerorganisationen
in Erscheinung; dabei bedeutet Unabhängigkeit v.a. die freie Wahl der
zur Erreichung der Ziele für angemessen erkannten Mittel auf der Grundlage
rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich garantierter und in der Gesellschaft
akzeptierter Formen politischer Entscheidungsbildung; im Selbstverständnis
dieser Organisationen bedeutet Unabhängigkeit nicht politische Neutralität.
Um bestehen und wirksam agieren zu können, bedürfen unabhängige
Gewerkschaften im allgemeinen eines Mindestmaßes an politischer Bewegungsfreiheit,
die besonders auf Versammlungs-, Vereins- und Koalitionsfreiheit beruht.
Während die unabhängigen Gewerkschaft den Streik als das letztlich
entscheidende Kampfmittel der Gewerkschaft bejahen, lehnen ihn die ðwirtschaftsfriedlichenÐ
Gewerkschaften (gelbe Gewerkschaften) ebenso ab wie die Gewerkschaften in
kommunistischen Staaten. Die häufig von Arbeitgebern gegründeten
ðgelbenÐ Gewerkschaften suchen mit dem Verzicht auf das Streikrecht
den Arbeitsfrieden zu wahren.
Organisationsformen und Typen:
G. bildeten sich zunächst nach dem Berufsverbandsprinzip, bei dem sich
Arbeitnehmer getrennt nach Fachausbildung, Funktion oder Berufssparte organisieren
und somit in einem Betrieb mehrere G. vorhanden sind, die unabhängig
voneinander verhandeln und Kampfmaßnahmen durchführen. Dieses
Prinzip ist heute noch z.B. in Großbritannien und den USA vorherrschend.
In Westeuropa entwickelte sich um die Jahrhundertwende das Industrieverbandsprinzip
(ðein Betrieb ­p; eine GewerkschaftÐ), nach dem in der BR Deutschland
sowohl die Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
als auch die Arbeitgeberverbände gegliedert sind. Mit der Zunahme der
Masse der Lohnabhängigen im Zuge der technisch und arbeitsteilig noch
differenzierter werdenden Entwicklung der Arbeitswelt entstanden zu Beginn
des 20.Jh. auch Berufsgruppengewerkschaften, getrennt für Arbeiter,
Angestellte und Beamte. In der BR Deutschland sind die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
(DAG) und der Deutsche Beamten-Bund (DBB) nach diesem Berufsgruppenprinzip
strukturiert.
Sind G. auf bestimmte Weltanschauungen festgelegt bzw. ist die Gewerkschaftsbewegung
eines Landes nach Weltanschauungszugehörigkeit gegliedert, spricht
man von Richtungsgewerkschaften.
Man unterscheidet:
1. freie bzw. sozialistische Gewerkschaften als Teil der sozialistischen
Arbeiterbewegung. In Deutschland schlossen sich nach Aufhebung des Sozialistengesetzes
1890 die der SPD nahestehenden G.gruppen zur Generalkommission der G. Deutschlands
zusammen. Die SPD hatte ideologisch und personell auf diese G. großen
Einfluß. Entgegen den Absichten führender Sozialdemokraten (u.a.
A.Bebels), die dafür eintraten, daß die Partei die Richtlinien
ihre Arbeiterorganisationen bestimmte, blieben diese jedoch unabhängig
(Mannheimer Abkommen zwischen den freien G. und der SPD, 1906); 1919 bildeten
die freien G. in Deutschland den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund
(ADGB), dem der Allgemeine freie Angestelltenbund (Afa-Bund), gegr. 1921,
und der Allgemeine Deutsche Beamtenbund (ADB), gegr. 1921, angeschlossen
waren. Wichtigstes polit. Konzept in den 1920er Jahren war die Forderung
nach Wirtschaftsdemokratie (sozialpolitische Maßnahmen gegen wirtschaftliche
Macht, Ausbau betrieblicher Mitbestimmung, Einführung regionaler und
überbetrieblicher Selbstverwaltungsorgane, Förderung der öffentlichen
Unternehmen sowie der Genossenschaften).
2. Kommunistische Gewerkschaften entstanden in Rußland bzw. der Sowjetunion,
ÇSR, Großbritannien, Frankreich, Österreich und Polen
und bildeten 1921 die Rote Gewerkschaftsinternationale (RGI), der sich auch
revolutionäre Gruppen innerhalb der deutschen freien G. anschlossen,
die sich 1928 als Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) unter
der Führung der KPD vom ADGB spaltete.
3. Syndikalistische Gewerkschaften bestanden v.a. in den letzten anderthalb
Jahrzehnten des 19.Jh. Sie haben den Gedanken ðein Betrieb ­p; eine
GewerkschaftÐ am stärksten propagiert; Ziel der syndikalistischen
G. ist ein Wirtschaftssystem der Arbeiterselbstverwaltung. Syndikalistische
G. entstanden zuerst in Frankreich (1892 Gründung der Fédération
des Bourses du Travail)) und hatten v.a. in Südamerika und Spanien
(1910 Gründung der Confederación Nacional del Trabajo [CNT])
größeren Einfluß.
4. Christliche Gewerkschaften entstanden innerhalb der christlich-sozialen
Bewegung zuerst Ende des 19.Jh. in Deutschland. 1901 wurde der Gesamtverband
christlicher Gewerkschaften gegründet, der nach dem Prinzip der Interkonfessionalität
arbeitete. 1919 kam es zur Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB), der sich an der Zentrumspartei orientierte. In der BR Deutschland
sind die christlichen (katholisch orientierten) G. im 1959 gegründeten
Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) zusammengefaßt.
5. Gegen die klassenkämpferische Gewerkschaftsauffassung der freien,
kommunistischen und syndikalistischen G. bildeten sich 1868 neben den christlichen
G. die dem Linksliberalismus nahestehenden Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine,
die nach dem Selbsthilfeprinzip schon früh Hilfskassen für ihre
Mglieder einrichteten; 1868 erfolgte die Gründung des Verbandes der
Deutschen Gewerkvereine, der 1919 mit Angestellten- und Beamtenorganisationen
den Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter- , Angestellten- und Beamtenverbände
gründete.
6. Die wirtschaftsfriedlichen Gewerkschaften (gelbe Gewerkschaften) lehnten
den Arbeitskampf ab und proklamierten die Arbeitgeber und -nehmer zusammenfassende
Werkgemeinschaft. 1899 in Frankreich entstanden, entwickelten sie sich meist
mit Arbeitgeberunterstützung ab 1905 auch in Deutschland. Dem Prinzip
der Richtungsgewerkschaft, dem Berufsverbands- sowie dem Berufsgruppenprinzip
steht das Prinzip der Einheitsgewerkschaft gegenüber, die alle Berufsgruppen
umfaßt und nach dem Industrieverbandsprinzip in Einzelgewerkschaften
gegliedert ist. 1949 wurde in der BR Deutschland der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) nach diesem Prinzip aufgebaut. Trotz Konkurrenz von DAG, DBB und CGB
ist er sowohl mit seinen 16 Einzel-G. (11,8 Mio. Mgl. [1992]) in der Tarifpolitik
als auch als Dachorganisation in der Wirtschafts- und Sozialpolitik eine
einflußreiche Kraft. Obwohl Mitglieder bzw. Wähler aller Parteien
im DGB organisiert sind, besteht auch in den Führungsgremien eine starke
SPD-Mehrheit. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1945 ebenfalls eine
Einheits-G., der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), als Dachorganisation
von 15 Einzel-G. gegründet. Der FDGB hatte, die ðführende
RolleÐ der SED in der DDR betonend, besondere Aufgaben in der sozialistischen
Gesellschaft (Erziehung zu sozialem Bewußtsein und Arbeitsdisziplin,
Erfüllung der Wirtschaftspläne, Verwaltung der Sozialversicherung,
Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen usw.). Ein Streikrecht
wurde vom FDGB mit Hinweis auf die bereits vollzogene
Vergesellschaftung der Produktionsmittel abgelehnt. 1990 löste sich
der FDGB selbst auf.
Internationale Organisationen:
Die freien G. gründeten 1913 den Internat. Gewerkschaftsbund (IGB),
der 1919 als internationale Dachorganisation der reformistischen G. Europas
und zeitweilig der USA neu konstituiert wurde (1919: 32 Mio. Mgl.; zu Beginn
des 2. Weltkriegs faktisch aufgelöst). 1921 gründeten die kommunistischen
Gewerkschaften die Rote Gewerkschaftsinternationale (RGI). 1945 kam es zur
Gründung des Weltgewerkschaftsbundes (WGB), in dem auch amerikanische
und sowjetische G. vertreten waren. Auf Grund durch den kalten Krieg einsetzender
Spannungen kam es 1949 zur Gründung des Internationalen Bundes Freier
Gewerkschaften (IBFG) durch nichtkommunistische Gewerkschaften. Als christliche
Gewerkschaftsinternationale ging 1968 aus dem 1920 gegründeten Internationalen
Bund Christlicher Gewerkschaften (IBCG) der Weltverband der
Arbeitnehmer (WVA) hervor.
(c) Meyers Lexikonverlag. 1996