Gewerkschaften


Gewerkschaften, Organisationen lohn- oder gehaltsabhängiger Arbeitnehmer, die das Ziel einer bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mglieder in allen Bereichen der Gesellschaft, v.a. auf wirtschaftl. und sozialem Gebiet, verfolgen.

Allgemeines:
In Wirtschaftssystemen, die demokratisch verfaßt und ­p; auf dem Prinzip des Privateigentums an den Produktionsmitteln aufbauend ­p; marktwirtschaftlich strukturiert sind, treten die Gewerkschaften als unabhängige Arbeitnehmerorganisationen in Erscheinung; dabei bedeutet Unabhängigkeit v.a. die freie Wahl der zur Erreichung der Ziele für angemessen erkannten Mittel auf der Grundlage rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich garantierter und in der Gesellschaft akzeptierter Formen politischer Entscheidungsbildung; im Selbstverständnis dieser Organisationen bedeutet Unabhängigkeit nicht politische Neutralität. Um bestehen und wirksam agieren zu können, bedürfen unabhängige Gewerkschaften im allgemeinen eines Mindestmaßes an politischer Bewegungsfreiheit, die besonders auf Versammlungs-, Vereins- und Koalitionsfreiheit beruht. Während die unabhängigen Gewerkschaft den Streik als das letztlich entscheidende Kampfmittel der Gewerkschaft bejahen, lehnen ihn die ðwirtschaftsfriedlichenÐ Gewerkschaften (gelbe Gewerkschaften) ebenso ab wie die Gewerkschaften in kommunistischen Staaten. Die häufig von Arbeitgebern gegründeten ðgelbenÐ Gewerkschaften suchen mit dem Verzicht auf das Streikrecht den Arbeitsfrieden zu wahren.

Organisationsformen und Typen:
G. bildeten sich zunächst nach dem Berufsverbandsprinzip, bei dem sich Arbeitnehmer getrennt nach Fachausbildung, Funktion oder Berufssparte organisieren und somit in einem Betrieb mehrere G. vorhanden sind, die unabhängig voneinander verhandeln und Kampfmaßnahmen durchführen. Dieses Prinzip ist heute noch z.B. in Großbritannien und den USA vorherrschend. In Westeuropa entwickelte sich um die Jahrhundertwende das Industrieverbandsprinzip (ðein Betrieb ­p; eine GewerkschaftÐ), nach dem in der BR Deutschland sowohl die Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als auch die Arbeitgeberverbände gegliedert sind. Mit der Zunahme der Masse der Lohnabhängigen im Zuge der technisch und arbeitsteilig noch differenzierter werdenden Entwicklung der Arbeitswelt entstanden zu Beginn des 20.Jh. auch Berufsgruppengewerkschaften, getrennt für Arbeiter, Angestellte und Beamte. In der BR Deutschland sind die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und der Deutsche Beamten-Bund (DBB) nach diesem Berufsgruppenprinzip strukturiert.
Sind G. auf bestimmte Weltanschauungen festgelegt bzw. ist die Gewerkschaftsbewegung eines Landes nach Weltanschauungszugehörigkeit gegliedert, spricht man von Richtungsgewerkschaften.
Man unterscheidet:
1. freie bzw. sozialistische Gewerkschaften als Teil der sozialistischen Arbeiterbewegung. In Deutschland schlossen sich nach Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 die der SPD nahestehenden G.gruppen zur Generalkommission der G. Deutschlands zusammen. Die SPD hatte ideologisch und personell auf diese G. großen Einfluß. Entgegen den Absichten führender Sozialdemokraten (u.a. A.Bebels), die dafür eintraten, daß die Partei die Richtlinien ihre Arbeiterorganisationen bestimmte, blieben diese jedoch unabhängig (Mannheimer Abkommen zwischen den freien G. und der SPD, 1906); 1919 bildeten die freien G. in Deutschland den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB), dem der Allgemeine freie Angestelltenbund (Afa-Bund), gegr. 1921, und der Allgemeine Deutsche Beamtenbund (ADB), gegr. 1921, angeschlossen waren. Wichtigstes polit. Konzept in den 1920er Jahren war die Forderung nach Wirtschaftsdemokratie (sozialpolitische Maßnahmen gegen wirtschaftliche Macht, Ausbau betrieblicher Mitbestimmung, Einführung regionaler und überbetrieblicher Selbstverwaltungsorgane, Förderung der öffentlichen Unternehmen sowie der Genossenschaften).
2. Kommunistische Gewerkschaften entstanden in Rußland bzw. der Sowjetunion, ÇSR, Großbritannien, Frankreich, Österreich und Polen und bildeten 1921 die Rote Gewerkschaftsinternationale (RGI), der sich auch revolutionäre Gruppen innerhalb der deutschen freien G. anschlossen, die sich 1928 als Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) unter der Führung der KPD vom ADGB spaltete.
3. Syndikalistische Gewerkschaften bestanden v.a. in den letzten anderthalb Jahrzehnten des 19.Jh. Sie haben den Gedanken ðein Betrieb ­p; eine GewerkschaftÐ am stärksten propagiert; Ziel der syndikalistischen G. ist ein Wirtschaftssystem der Arbeiterselbstverwaltung. Syndikalistische G. entstanden zuerst in Frankreich (1892 Gründung der Fédération des Bourses du Travail)) und hatten v.a. in Südamerika und Spanien (1910 Gründung der Confederación Nacional del Trabajo [CNT]) größeren Einfluß.
4. Christliche Gewerkschaften entstanden innerhalb der christlich-sozialen Bewegung zuerst Ende des 19.Jh. in Deutschland. 1901 wurde der Gesamtverband christlicher Gewerkschaften gegründet, der nach dem Prinzip der Interkonfessionalität arbeitete. 1919 kam es zur Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der sich an der Zentrumspartei orientierte. In der BR Deutschland sind die christlichen (katholisch orientierten) G. im 1959 gegründeten Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) zusammengefaßt.
5. Gegen die klassenkämpferische Gewerkschaftsauffassung der freien, kommunistischen und syndikalistischen G. bildeten sich 1868 neben den christlichen G. die dem Linksliberalismus nahestehenden Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, die nach dem Selbsthilfeprinzip schon früh Hilfskassen für ihre Mglieder einrichteten; 1868 erfolgte die Gründung des Verbandes der Deutschen Gewerkvereine, der 1919 mit Angestellten- und Beamtenorganisationen den Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter- , Angestellten- und Beamtenverbände gründete.
6. Die wirtschaftsfriedlichen Gewerkschaften (gelbe Gewerkschaften) lehnten den Arbeitskampf ab und proklamierten die Arbeitgeber und -nehmer zusammenfassende Werkgemeinschaft. 1899 in Frankreich entstanden, entwickelten sie sich meist mit Arbeitgeberunterstützung ab 1905 auch in Deutschland. Dem Prinzip der Richtungsgewerkschaft, dem Berufsverbands- sowie dem Berufsgruppenprinzip steht das Prinzip der Einheitsgewerkschaft gegenüber, die alle Berufsgruppen umfaßt und nach dem Industrieverbandsprinzip in Einzelgewerkschaften gegliedert ist. 1949 wurde in der BR Deutschland der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach diesem Prinzip aufgebaut. Trotz Konkurrenz von DAG, DBB und CGB ist er sowohl mit seinen 16 Einzel-G. (11,8 Mio. Mgl. [1992]) in der Tarifpolitik als auch als Dachorganisation in der Wirtschafts- und Sozialpolitik eine einflußreiche Kraft. Obwohl Mitglieder bzw. Wähler aller Parteien im DGB organisiert sind, besteht auch in den Führungsgremien eine starke SPD-Mehrheit. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde 1945 ebenfalls eine Einheits-G., der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), als Dachorganisation von 15 Einzel-G. gegründet. Der FDGB hatte, die ðführende RolleÐ der SED in der DDR betonend, besondere Aufgaben in der sozialistischen Gesellschaft (Erziehung zu sozialem Bewußtsein und Arbeitsdisziplin, Erfüllung der Wirtschaftspläne, Verwaltung der Sozialversicherung, Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen usw.). Ein Streikrecht wurde vom FDGB mit Hinweis auf die bereits vollzogene
Vergesellschaftung der Produktionsmittel abgelehnt. 1990 löste sich der FDGB selbst auf.

Internationale Organisationen:
Die freien G. gründeten 1913 den Internat. Gewerkschaftsbund (IGB), der 1919 als internationale Dachorganisation der reformistischen G. Europas und zeitweilig der USA neu konstituiert wurde (1919: 32 Mio. Mgl.; zu Beginn des 2. Weltkriegs faktisch aufgelöst). 1921 gründeten die kommunistischen Gewerkschaften die Rote Gewerkschaftsinternationale (RGI). 1945 kam es zur Gründung des Weltgewerkschaftsbundes (WGB), in dem auch amerikanische und sowjetische G. vertreten waren. Auf Grund durch den kalten Krieg einsetzender Spannungen kam es 1949 zur Gründung des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) durch nichtkommunistische Gewerkschaften. Als christliche Gewerkschaftsinternationale ging 1968 aus dem 1920 gegründeten Internationalen Bund Christlicher Gewerkschaften (IBCG) der Weltverband der
Arbeitnehmer (WVA) hervor.

(c) Meyers Lexikonverlag. 1996